Fahrzeugüberführung Teil 2: Vom Hafen ins Bestimmungsland

Das RoRo-Schiff “Morning Concert” hat am 3. Februar den Hafen von Djibouti erreicht und unsere Fracht ausgeladen. Die von uns beauftrage Speditionsfirma, die für die Abwicklung der Hafenprozesse, für den Transit durch Djibouti und die Übergabe der Fahrzeuge an uns zuständig ist, konnte uns keine verlässlichen Angaben über die zu erwartende Bearbeitungszeit machen.

Allein unsere Anreise nach Djibouti stellt uns vor einige Herausforderungen. Die Behörden von Djibouti lassen keine Fahrzeuge mit somaliländischen Kennzeichen auf ihr Territorium einreisen. Anstatt unser Auto als Begleitfahrzeug mitnehmen zu können, planen wir deshalb die Anreise mit einem der nächtlichen Überlandtaxis. Auch dieses Vorhaben wird indes zunichte gemacht, da unser Visaantrag für die Einreise über die ländliche Grenze der beiden Länder ohne Begründung und Rekursmöglichkeit abgelehnt wird.

Uns kommt der General Director des Gesundheitsministeriums zu Hilfe. Er setzt uns kurzerhand in Verbindung mit dem Botschafter Somalilands in Djibouti. Dieser fordert uns auf, die Reise ins Nachbarland per Flugzeug anzutreten – auch ohne gültiges Einreisevisa. Er werde sich bei unserer Ankunft um alles Nötige kümmern.

Tatsächlich erfolgt die Einreise am 13. Februar reibungslos. Der Deputy des Botschafters holt uns noch vor der Passkontrolle ab und lässt uns ein Visa im Pass eintragen. Er führt uns ins zuvor reservierte Hotel und bietet uns auch für die kommenden Tage seine Hilfe an.

Wir besuchen erst einmal die Niederlassung des Speditionsunternehmens. Hier stellen wir fest, dass bis zu unserer Ankunft noch nichts unternommen wurde, um die «custom clearence» oder «port release» zu bekommen. Wir versuchen durch unsere Anwesenheit etwas Druck aufzubauen. Dies führt dazu, dass wir am selben Tag unsere Fahrzeuge im Hafen besichtigen können und uns davon überzeugen, dass sie die Reise bisher unbeschadet überstanden haben. Durch Vermittlung der Spedition erwirken wir zumindest die Bewilligung der Verlegung der Fahrzeuge ins Zolllager, was als ein grosser Schritt vorwärts erscheint.

Unser Fahrzeug im Hafen von Djibouti

Bei der Ausfahrt aus dem Hafen ändert sich die Ausgangslage wieder. Der Zöllner sagt «bloqué». Es scheint auf eine peinlich genaue Kontrolle hinauszulaufen. Ich rufe den Botschafter an. Dieser kontaktiert umgehend den Zollchef. Wenige Minuten später gibt dieser grünes Licht und wir verschieben ins Zolllager.

“bloqué”

Tags darauf wird uns vom Speditionsunternehmen die Schlussrechnung präsentiert. Ohne die Begleichung der vierstelligen Rechnung in USD erfolge keine Freigabe. Zu unserem Erstaunen funktioniert keine unserer sechs Bankkarten, weder am Schalter noch an einem Bankomaten. Ein Bekannter vor Ort vermittelt uns dann aber Kontakt zu einem anderen Hilfswerk, das uns ohne jede Garantie die erforderliche Summe in bar aushändigt, um den Engpass zu überbrücken.

Trotz der Begleichung der Rechnung nimmt die endgültige Freigabe der Fahrzeuge nochmals einen Tag in Anspruch. Schliesslich dürfen wir am 16. Februar unser Fahrzeug im Zolllager abholen.

Der Rest des Prozesses erscheint wie ein Kinderspiel: Der Zollchef von Djibouti fährt uns voran, der Stellvertreter des Botschafters hinterher. Die Überschreitung des Grenzpostens auf der Seite von Djibouti ist damit kein Problem. Zwischen den beiden Grenzen wechseln die beiden Begleitfahrzeuge ihre Position. Mit dem Botschaftsauto vor uns öffnet sich auch der zweite Schlagbaum problemlos. Um einige Gedulds- und Vertrauenslektionen reicher erreichen wir noch am selben Abend das Zolllager der alten, geschichtsträchtigen Stadt Zeyla.

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